Grabräumung/Grabauflösung

Grabauflösung nach Ruhefrist

Die Grabräumung oder Grabauflösung ist ein wichtiger Schritt, der nach Ablauf der Ruhefrist eines Grabes notwendig wird. Dazu gehört die fachgerechte Entfernung von Grabsteinen, Einfassungen, Fundamenten und Bepflanzungen. Wir arbeiten gleichermaßen für Privatkunden, Steinmetze, Bestatter als auch für Friedhofsträger und bieten Ihnen unsere Leistungen immer zu einem garantierten Festpreis an.

Was wird bei einer Grabräumung gemacht?

In der Regel wird die Grabstätte nach der Ruhezeit vollständig geräumt. Das geschieht in mehreren Schritten:

 

1. Entfernung des Grabschmucks und der Bepflanzung

Bevor wir mit der Grabauflösung beginnen, haben Sie Zeit, persönlichen Grabschmuck, Pflanzen oder andere Dekorationen zu entfernen. Wenn daran kein Bedarf besteht, dann übernehmen wir das im Zuge unserer Arbeiten selbstverständlich auch gerne für Sie.

2. Beseitigung des Grabsteins

Als Nächstes entfernen wir den Grabstein inklusive der Grabeinfassung sowie aller Fundamente. Alle Materialien (inklusive gegebenenfalls der Bepflanzungen und Dekorationen) werden von uns fachgerecht entsorgt und recycelt.

 

3. Einebnung der Grabfläche

Sobald das Grab geräumt ist, wird die Fläche von und mit Mutterboden eingeebnet und mit Grassamen besäht.

Kontaktieren Sie uns

Wann muss eine Grabräumung durchgeführt werden?

Eine Grabauflösung muss in der Regel nach Ablauf der Ruhezeit und des damit verbundenen Nutzungsrechts durchgeführt werden. Die genauen Fristen variieren dabei je nach Friedhof und Art des Grabes. In der Regel schreibt Sie die Friedhofsverwaltung als Nutzungsberechtigten der Grabstätte an und fordert Sie auf, die Grabstätte innerhalb einer Frist zu räumen.

Bei Erdgräbern liegt die Nutzungsdauer meist zwischen 20 und 30 Jahren.

Urnengräber haben häufig eine Ruhezeit von 15 bis 25 Jahren.

 

Kann ein Grab vorzeitig aufgelöst oder die Ruhezeit verlängert werden?

Eine vorzeitige Räumung eines Grabes ist nur in Ausnahmefällen möglich, die die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit eingehalten werden muss. Dazu kann ein Antrag an die zuständige Friedhofsverwaltung gestellt werden. Informieren Sie sich hierzu am besten bei der zuständigen Verwaltung.

Eine Verlängerung der Ruhezeit ist häufig nur bei Wahlgräbern möglich und nicht bei Reihengräbern. Die Verlängerung findet dann zumeist für eine erneute Gebühr in 5-Jahres-Schritten statt. Die Friedhofsverwaltung ist auch hier Ihr Ansprechpartner.

 

Kann man ein Grab selbst auflösen?

Die meisten Friedhofsverwaltungen gestatten auch eine Abräumung in Eigenleistung. Seien Sie sich dabei aber bewusst, dass Sie dazu verpflichtet sind, auch sämtliche Fundamente zu entfernen. Diese können bei Pfahlgründung bis zu 1,80 m tief in den Boden reichen!

Eine Räumung der Grabstätte ist ohne Einsatz von Spezialmaschinen daher häufig nicht möglich. Zudem fallen je nach Größe von Grabstein und Einfassung zwischen 400 und 1.500 kg Bauschutt an, die abtransportiert und entsorgt werden müssen!

Wir unterstützen Sie gerne!

Als Experten in der Grabauflösung und Grabräumung mit professionellem Equipment führen wir für viele Friedhofsverwaltungen und Privatpersonen in der Region Grababräumarbeiten durch. Wir sind dabei stets sorgfältig und präzise.

Bei uns erhalten Sie ein individuelles Pauschalangebot mit Festpreis. Das bedeutet: keine versteckten Kosten. Nach Auftragserteilung erledigen wir die Arbeiten innerhalb von 6 bis 8 Wochen, oder auch zu einem späteren, mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und wir erstellen Ihnen unkompliziert ein Angebot.